Karlsruhe. Der Spielausschuss und der Jugendausschuss des Badischen Fußballverbandes haben eine Beschlussvorlage für den Fahrplan der Saison 2020/21 erarbeitet. Sie legt die Meilensteine fest, zu welchem Zeitpunkt welche Regelung zur Anwendung kommen kann. Als nächstes steht die Info der Vereine auf dem Programm, die anschließend schriftlich angehört werden.

Bis wann muss der Spielbetrieb wieder starten, damit eine sportliche Beendigung der Spielzeit noch möglich ist? Was passiert, wenn nicht alle Mannschaften auf die gleiche Anzahl an Spielen kommen? Und wie wird im Worst-Case verfahren, wenn gar keine Spiele mehr möglich sind?

Grundlage für diese Entscheidungen sind die am außerordentlichen Verbandstag 2020 beschlossenen und am ordentlichen Verbandstag bestätigten Regelungen des §4c in der bfv-Spielordnung. Die zuständigen bfv-Ausschüsse mussten diese nun in allen Details und für jede mögliche Konstellation durchdenken und diskutieren. Das Ergebnis ist eine Beschlussvorlage, über die am Ende der Verbandsvorstand entscheidet.

Zuvor jedoch werden die Spielbetriebs- und Jugendverantwortlichen die vorgeschlagenen Regelungen den bfv-Vereinen vorstellen und erklären. Dafür finden in der kommenden Woche Videokonferenzen statt, zu denen die Vereine über das E-Postfach regionsweise eingeladen werden. Im Anschluss daran haben alle Vereine die Möglichkeit, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung über das E-Postfach eine offizielle Stellungnahme des Vereins abzugeben.

In einer weiteren Auflage von „frag den bfv“ – dem Live-Kommunikations-Format auf der Facebook-Seite des Badischen Fußballverbandes, stellt der bfv Anfang März dann die Ergebnisse der Allgemeinheit vor.