Die Bund-Länderkonferenz hat am 10.Februar die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 beschlossen. Das bedeutet auch für den Fußball in den Amateurklassen weiterhin die Aussetzung des Trainings-und Spielbetriebs. Auf dieser Grundlage wird nun der finale Fahrplan festgelegt.Klar ist, dass eine reguläre Durchführung der Saison 2020/21 mit Vor-und Rückrunde nicht mehr möglich ist. Für das alternative Vorgehen legt der §4c der bfv-Spielordnung den Rahmen fest. Welche Regelung davon zu welchem Zeitpunkt zur Anwendung kommen kann und soll, wird nun im Jugend-und Spielausschuss final festgelegt.Wie schon in der Vergangenheit, wird das weitere Vorgehen anschließend mit den Vereinen besprochen und diskutiert. Am Ende dieses Prozesses steht dann eine Beschlussvorlage für den Verbandsvorstand.