Der Vorstand des Badischen Fußballverbandes hat in seiner Sitzung am 9.04.2021 beschlossen, die seit dem 29.10.2020 unterbrochene Saison mit sofortiger Wirkung zu beenden. Nach § 4c der bfv–Spielordnung hat dies die Annullierung aller Meisterschaftsrunden der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts zur Folge. Es gibt somit in der Saison 2020/21 keine Auf–und Absteiger. Pokalspiele sowie die Ligen ab den Oberligen Baden–Württemberg aufwärts sind von diesem Beschluss nicht betroffen.Nach den Erfahrungen aus der Saison 2019/20 hat der Verbandstag im vergangenen Jahr Regelungen beschlossen, um auf Beeinträchtigungen des Spielbetriebs durch höhere Gewalt oder aufgrund öffentlich–rechtlicher Bestimmungen oder Verfügungen reagieren zu können. Der§ 4c der Spielordnung schafft einen gesicherten verbandsrechtlichen Rahmenbei notwendigen Unterbrechungen oder Abbruch einer Spielzeit. Unter anderem ist hier eine Mindestanzahl an Spielen festgelegt, um eine Meisterschaftsrunde werten zu können. Spätestens seit Februar 2021 stand fest, dass die Meisterschaftsspiele 2020/21 nicht vollständig absolviert werden können.Zu diesem Zeitpunkt bestand rechnerisch aber noch die Aussicht, die Vorrunden zu beenden und die Saison auf diese Weise zu werten. Entsprechende Regelungen in der Spielordnung hat der Verbandsvorstand am 13.03.2021 beschlossen. Der 9. Mai 2021 wurde als letzter möglicher Termin festgelegt, um die unterbrochene Saison wieder aufzunehmen und bis zum Saisonende am 30.06.2021 die Vorrunde zu absolvieren. Um dies unter sportlich fairen Bedingungen und unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte zu ermöglichen, hätte eine der Unterbrechung angemessene Vorbereitung, sprich ein flächendeckendes Mannschafttraining unter Wettkampfbedingungen und ohne weitere Auflagen,vorgeschaltet sein müssen. Dies sieht der Verbandsvorstand angesichts der immer noch hohen und regional stark unterschiedlichen Infektionslage sowie der geltenden Verordnungen als nicht mehr möglich an und hat folglich die Saison mit Beschluss vom 08.04.2021 beendet. Als Rechtsfolge sieht § 4c Nr. 5.2 Spielordnung zwingend die Annullierung vor. Es gibt demnach in der Spielzeit 2020/21 in den bfv–Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts grundsätzlich keine Auf–und Absteiger. Dies gilt nicht für Vereine, die bereits vor dem Abbruch auf die Austragung von Spielen verzichtet hatten oder von der Austragung weiterer Spiele dieser Saison bereits zurückgetreten sind. Auch ein freiwilliger Abstieg ist möglich, hierfür hat der Vorstand als Folgeregelung die Stichtage für eine Verzichtserklärung bei den Herren und Frauen auf den 15.06.2021 und für die Jugend auf 30.06.2021 festgelegt. „Wir bedauern sehr, diesen Schritt gehen zu müssen. Wir wissen, dass die Annullierung wirtschaftliche Folgen für viele Vereine hat und dass damit Träume platzen“,betont bfv–Präsident Ronny Zimmermann. „Daher haben wir bis zuletzt auf eine deutliche Besserung der Infektionslage gehofft, um die Saison sportlich zu beenden, so wie es unsere Aufgabe und Pflicht als Verband ist. Nun ist leider der Punkt erreicht, an dem dies nicht mehr zumutbar und möglich ist.Als Fußballer blutet einem das Herz bei einer solchen Entscheidung!“Angesichts des überschaubaren Restprogramms in den Pokalwettbewerben hat die Annullierung der Meisterschaftsrunden hierauf keine Auswirkung.Wir versuchen weiterhin die Sieger im Sport-Lines Pokal der Frauen, dem bfv-Rothaus-Pokal auf Verbands-und Kreisebene sowie den Jugendpokalen sportlich zu ermitteln