sepa

Liebe Mitglieder des Karlsruher Sportvereins Rintheim-Waldstadt,

wie bereits in der Presse zu lesen war, wird zum 1. Februar 2014 das neue SEPA-Zahlungsverfahren in ganz Europa für alle Überweisungs- und Lastschriftverfahren verpflichtend eingeführt. Mit SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsraum)  wird künftig der Euro-Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Somit bleiben auch unser Verein und seine Mitglieder davon nicht unberührt.

Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger künftig durch die IBAN (International Bank Account Number = internationale Kontonummer) und den BIC (Business Identifier Code = internationale Bankleitzahl) identifiziert anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl.

Damit wir auch in der Zukunft, jetzt per SEPA-Basislastschrift, die Mitgliedsbeiträge automatisch einziehen können, benötigt der Verein ein s.g. SEPA-Lastschriftmandat. Bestehende Einzugsermächtigungen nach altem Verfahren können als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Dazu wird den per Lastschrift zahlenden Mitgliedern im Dezember 2013 ein Schreiben des KSV zugehen, in dem alle wichtigen Informationen mitgeteilt werden.

Die nächste Lastschrift am 31. Januar 2014 wird bereits über dieses Verfahren abgewickelt.

Diese SEPA-Umstellung erfordert neue Formulare. Wir haben den KSV-Aufnahmeantrag umgestaltet. Es war notwendig die alte Einzugsermächtigung durch das neue SEPA-Mandat zu ersetzen und in den Aufnahmeantrag zu integrieren. Darin müssen zwingend vorgegebene Formulierungen verwendet werden, die vom Antragsteller bzw. Kontoinhaber unterschrieben werden muss.

Wenn Ihr eine neue Bankverbindung habt, ist die schriftliche Benachrichtigung an den Verein bzw. Mitgliederverwaltung unbedingt mit dem Formular KSV-Umstellung auf SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Es genügt nicht neue Daten per E-Mail oder über Telefon mitzuteilen. Das neue SEPA-System verlangt die schriftliche Form im Original und muss auf Verlangen der Bank vorgelegt werden.

Bitte verwendet ab sofort nur noch die neuen Formulare, die auf der Seite mit den Downloads zu finden sind.

 

Roland Hertel
(Mitgliederverwaltung)

 

Zu den Downloads.

 

Foto: Deutsche Bundesbank